Kriterien für den Standort

Der Standort des Zukunftszentrums soll, nachdem das Bundeskabinett die entsprechende Einleitung des Standortwettbewerbs beschlossen hat, im Rahmen eines offenen Verfahrens unter interessierten Kommunen in Ostdeutschland ermittelt werden.
Die Bundesregierung wird sich an den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ für die Auswahl des Standorts ausrichten. Die Arbeitsgruppe „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ schlug folgende 13 Kriterien sinngemäß für den Wettbewerb um den Ort des Zukunftszentrums vor:

  1. Das Zukunftszentrum soll in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen angesiedelt werden.
     
  2. Die sich bewerbende Kommune soll politische, wirtschaftliche und kulturelle Bezüge und Erfahrungen zum Thema Transformation und Deutsche Einheit sowie Vorstellungen, wie diese für das Zukunftszentrum fruchtbar gemacht werden können, darlegen.
     
  3. Für die Kommune besteht ein besonderer struktur- und regionalwirtschaftlicher Bedarf, d.h.: Das Zentrum soll auch mitwirken, die künftige Entwicklung der Kommune zu fördern – auch im Sinne eines Beitrags zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
     
  4. Die Kommune soll darstellen, wie das Zukunftszentrum mit den Entwicklungsstrategien der Sitzkommune und mit in der Region vorhandenen Institutionen verbunden werden kann (Synergieeffekte).
     
  5. Die Kommune möge ein Konzept zur Einbindung und Belebung des öffentlichen Raumes rund um den Standort des Zukunftszentrums vorlegen.
     
  6. Sie soll verkehrstechnisch gut erreichbar sein, auch für internationale Gäste.
     
  7. Eine Universität/Hochschule mit sozialwissenschaftlicher Ausrichtung oder eine Berufsakademie sollte sich – zwecks Vernetzung – im Ort selbst oder in der näheren Umgebung befinden.
     
  8. Die Fertigstellung des Gebäudes bis zum Jahr 2028 sollte möglich sein; die Baufreiheit muss durch das örtliche Planungsrecht sichergestellt werden.
     
  9. Die Bewerbung der Kommune wird durch das jeweilige Bundesland unterstützt. Dies umfasst die Bereitschaft,die rechtlichen und sachlichen Voraussetzungen für gemeinsame Berufungen – insbesondere der Leitung des wissenschaftlichen Bereichs – zu schaffen.
     
  10. In der Bewerbung sollen (perspektivische) Übernachtungsmöglichkeiten für Gäste/Besucherinnen und Besucher in der Region dargestellt werden.
     
  11. Ausgeführt werden sollen weiterhin weitere Freizeitangebote (z. B. Einrichtungen aus den Bereichen Kultur,Sport und Begegnung) für Beschäftigte wie auch für Besucherinnen und Besucher.
     
  12. Die Bewerbung der Kommune soll die Einbindung eines bestehenden Gebäudes, welches umfunktioniert („transformiert“) werden soll, oder die Nutzung eines freien Grundstücks für einen Neubau umfassen. Als Orientierung für die Anforderungen an Gebäude und Grundstück dient der Bericht der Arbeitsgruppe „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ vom Juni 2021.
     
  13. Zusammen mit der Bewerbung soll ein Konzept zur überregionalen und internationalen Vernetzung und Wirksamkeit vorgelegt werden.
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